Wir fördern Ihre Projekte!

Ablauf

  • Projektideen können ganzjährig eingereicht werden.
  • Die finale Entscheidung findet jährlich im Herbst statt.
  • Kreativität zahlt sich aus, stellen Sie Ihre Projekte als Film, als Präsentation etc. vor.
    Je interessanter das Projekt vorgestellt wird, um so einfacher überzeugen Sie die Jury!

In der Region – für die Region

Unser Ziel ist es, gemeinnützige und soziale Institutionen und Projekte in den Regionen bei ihren Vorhaben zu unterstützen. Wenn Sie die unten aufgeführten Kriterien erfüllen, können Sie sich mit einem Projekt bewerben. Reichen Sie uns Ihren Projektantrag schnellstmöglich ein.

 

Ziel unserer Projekte ist es, die Lebensqualität in unserem Geschäftsgebiet positiv weiterzuentwickeln. Wir unterstützen zum Beispiel Projekte aus den Bereichen Kultur und Naturschutz, Jugend- und Sozialarbeit.

Welche Projekte, Vereine, soziale Einrichtungen sowie Schulen und Kindergärten mit einer Spende bedacht werden, wird im Herbst durch eine Jury bekanntgegeben.

Die Projektförderungssumme ist individuell abhängig von den eingereichten Projektideen und deren Umfang.

Bezug zur Region

Wir fördern:

  • Ausschließlich gemeinnützige Vereine, soziale Einrichtungen sowie Schulen und Kindergärten, die ihren Sitz in unserem Geschäftsgebiet haben und aktiv sind.
  • Projekte, wenn sie Aktivitäten in unserem Geschäftsgebiet sind.
  • Ausschließlich Kunden unseres Hauses.

Besonderen Augenmerk legen wir auf die Förderung gemeinnützige und nachhaltiger Projekte.

Projekteinreichung

  • Kreativität zahlt sich aus, stellen Sie Ihre Projekte als Film, als Präsentation etc. vor. Je interessanter das Projekt vorgestellt wird, um so einfacher überzeugen Sie die Jury!
  • Die Projektbeschreibung ist vollständig, verständlich und überzeugend.
  • Das Projekt ist gemeinnützig.
  • Die Projektsumme ist realistisch kalkuliert.
  • Ihre Projektvorstellung senden Sie bitte direkt an unseren Ansprechpartner der Bank.
  • Wir empfehlen bei Videodateien eine maximale Größe von 20 MB einzuhalten.
Teilnahmebedingungen
  • Einhaltung der Einreichungsfristen für die Projektideen.
  • Ihr Verein bzw. Ihre Institution ist im Geschäftsgebiet der Bank aktiv und als gemeinnützig anerkannt.
  • Sie benötigen finanzielle Unterstützung für ein zukunftsweisendes Projekt oder eine Anschaffung.
  • Sie sind berechtigt, eine Spendenquittung auszustellen.
  • Ihr Verein bzw. Ihre Institution ist Kunde der Raiffeisenbank Baiertal eG.
  • Die Antragsstellung kann nur über einen Verein erfolgen, der vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist.
  • Sie sind berechtigt, der Bank ein Foto Ihres Projektteams/Ihrer Vereinsmitglieder zur Verfügung zu stellen.
  • Halten Sie sich für die Online-Bewerbung ein Foto Ihres Projektteams oder Ihrer Vereinsmitglieder zum Upload bereit. Ohne das Foto kann Ihre Bewerbung bei „Wir fördern Ihre Projekte!“ leider nicht berücksichtigt werden.
  • Der geförderte Verein stellt dabei sicher, dass bei einer Spendenübergabe nur Personen abgelichtet werden, von denen hierfür ein Einverständnis vorliegt.
Beispiele für nicht förderfähige Maßnahmen
  • Verwaltungskosten
  • Honorarkosten,
  • Mitgliedsbeiträgen, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren,
  • Spenden, die im Ausland und außerhalb des Geschäftsgebietes Raiffeisenbank Baiertal eG eingesetzt werden,
  • Sponsoringmaßnahmen,
  • laufenden Kosten, die eine gemeinnützige Institution für Ihre Existenz benötigt,
  • Sucht- und Gewaltpräventionsmaßnahmen an Schulen (Pflichtaufgabe Träger bzw. Aufgabe der Polizei).
Beispiele für förderfähige Anschaffungen und Sonderprojekte
  • Einrichtung und Ausstattung von Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen mit Büchern, Sport- und Spielgeräten, Freizeitmaterial und Ähnliches.
  • Sozialstation: Ausstattungen der Station sowie Anschaffungen von Fahrzeugen.
  • Heimatvereine / Heimatmuseen / Narrenzünfte / Heimat- und Brauchtumspflege: Anschaffung von Trachten, Herstellung historischer Gegenstände.
  • Naturschutzprojekte.
  • Gesangs- und Musikvereine: Anschaffungen von Noten, Musikinstrumenten, Uniformen.
  • Sportvereine: Sportgeräte für die Jugend, Trikots, Bälle, Preise, Pokale etc.
  • Fortbildungen: z. B. spezielle Jugendausbildungen die nicht in einer normalen Vereinsausbildung verankert sind, Fortbildungen zur Hilfe für bedürftige Menschen, die sich aus der üblichen Tätigkeit der geförderten Institution abhebt (z. B. Spezialausbildung für Pädagogin).
  • Unterstützung von gemeinnützigen Veranstaltungen: z. B. für Hilfsbedürftige (AIDS-Kranke, tumor- und leukämiekranke Kinder, sozial in Not geratene Personen und Familien, für Eltern- Kind-Gruppen, etc.) sowie Typisierungsaktionen.